Adhoc Mitteilung: Beendigung eines Erbbaurechts an einem nicht-betriebsnotwendigen Grundstück

Ad-hoc News der SGL Carbon gemäß Art. 17 MAR

Ad-hoc News der SGL Carbon gemäß Art. 17 MAR

(15:00 Uhr) Die SGL Carbon SE hat heute eine Vereinbarung über die Aufhebung ihres bestehenden Erbbaurechts an einem nicht-betriebsnotwendigen Grundstück am ehemaligen Standort Frankfurt-Griesheim mit der Clariant Produkte (Deutschland) GmbH als Eigentümerin des Geländes sowie einer gemeinsamen Projektgesellschaft von Swiss Life Asset Managers und der BEOS AG abgeschlossen. Die Vereinbarung sieht neben der Aufhebung des Erbbaurechts verschiedene Verantwortlichkeiten der beteiligten Gesellschaften vor, u.a. die Räumung der Flächen und den Rückbau der Anlagen. Der ehemalige Standort Frankfurt-Griesheim wurde bereits im Jahr 2016 stillgelegt.

Aus der Abwicklung der Aufhebungsvereinbarung ergibt sich für die SGL Carbon SE durch die Auflösung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten sowie aus den gegenseitigen Zahlungsverpflichtungen ein positiver bilanzieller Einmaleffekt im Jahr 2022 von insgesamt rund 27 Mio. € sowie ein Mittelabfluss für den Rückbau der Anlagen über die nächsten drei bis vier Jahre von rund 6 Mio. €. Im Gegenzug entfällt die bisherige Belastung aus der Erbpacht in Höhe von rund 1 Mio. € pro Jahr. Die Aufhebung des Erbbaurechts wird mit der Eintragung ins Grundbuch wirksam, die voraussichtlich im Laufe des Jahres erfolgen wird.

Die am 24. März 2022 gegebene Prognose für das Geschäftsjahr 2022 wird durch die Aufhebung des Erbbaurechts nicht beeinflusst.

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Claudia Kellert
Head of Capital Markets & Communications

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