Der Bereich Global Procurement ist verantwortlich für die Implementierung und Anwendung des Verhaltenskodexes für Lieferanten und Nachunternehmer. Dieser wurde 2015 eingeführt und ist in den Allgemeinen Einkaufsbedingungen der SGL Carbon verankert. Im Zuge des sukzessiven Rollouts wurde der Kodex an vorab definierte, risikorelevante Zielgruppen ausgegeben, und zwar auf Basis des Anteils am Jahreseinkaufsvolumen. Neue Lieferanten, die im System der SGL Carbon hinterlegt werden, fordern wir ebenfalls dazu auf, den Kodex und unsere Einkaufsrichtlinie als Teil der Vertragsunterlagen zu unterzeichnen oder gleichwertige Compliance-Standards vorzuweisen.
Lieferantenschulung zu Umwelt- und Menschenrechten
SGL Carbon engagiert sich kontinuierlich dafür, ihre Standards in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social & Governance) zu verbessern. Wir setzen uns ehrgeizige Ziele für die Zukunft und arbeiten aktiv daran, diese zu verwirklichen. Gemeinsam mit unseren Geschäftspartnern möchten wir die Achtung der Menschenrechte und der Umwelt in unseren Wertschöpfungsketten stärken.
Aus diesem Grund stellen wir unseren Lieferanten zusätzlich folgendes Schulungsmaterial zur Verfügung:
In diesem Zusammenhang kommen wir auch unseren Verpflichtungen in Bezug auf den UK Modern Slavery Act nach. Untenstehend finden Sie die Erklärung unserer Gesellschaft SGL Carbon Fibers Ltd. Sie erfolgt gemäß § 54 des Modern Slavery Act 2015 und beschreibt die vorgenommenen Schritte zur Verhinderung von Sklaverei und Menschenhandel in den eigenen operativen Geschäften und in der Lieferkette.
Global Trade Programm
Die SGL Carbon ist in zahlreichen Ländern mit Produktionsstandorten vertreten und liefert Produkte an Kunden in aller Welt, weshalb die Vermeidung von Risiken im Zusammenhang mit den Handelsaktivitäten und Zollbestimmungen von erheblicher Bedeutung ist. Diese Risiken beinhalten mögliche Einschränkungen in der Lieferfähigkeit, Verkürzung von Steuern, Zöllen und sonstigen Abgaben sowie Bußgelder und Straffälligkeiten. Wir wollen mit unseren Compliance-Prozessen sicherstellen, dass der Austausch von Waren und Technologien sowie die Inanspruchnahme von Dienstleistungen in Übereinstimmung mit den jeweiligen internen und externen Vorgaben erfolgen. Dieser Grundsatz ist in der gruppenweit gültigen „Global Trade“-Richtlinie ebenso festgeschrieben wie unsere Verfahrensanweisungen zur Vorbereitung, Optimierung und Ausführung sämtlicher Handelsaktivitäten, zu Kontrollmechanismen sowie zum Management und zur Überwachung von Risiken und Verantwortlichkeiten.
Die Ausfuhrverantwortlichen und Exportkontrollbeauftragten sind zuständig für die Exportkontrolle in den Gesellschaften und Einheiten. Das bestehende Compliance-Programm zur Exportkontrolle arbeitet mit einem SAP-basierten Compliance-Modul, das eine effiziente Überprüfung der Exportvorgänge unterstützt.