SGL Carbon SE beabsichtigt die Begebung einer vorrangigen, besicherten Anleihe im Gesamtbetrag von EUR 250 Mio mit einer Laufzeit bis 2024 (die „Anleihe“). Die SGL Carbon beabsichtigt, den Emissionserlös, zusammen mit verfügbaren Barmitteln, zur Vorfinanzierung ihrer bestehenden Wandelanleihe mit einer Laufzeit bis 2020 („2020 Wandelanleihe“), zur vollständigen Rückzahlung eines mit dem BMW Joint Venture im Zusammenhang stehenden SGL ACF Darlehens sowie zur Begleichung damit im Zusammenhang stehender Transaktionskosten zu verwenden. Im Zusammenhang mit der Vorfinanzierung der 2020 Wandelanleihe beabsichtigt SGL Carbon einen Teil des Emissionserlöses der Anleihe, in Höhe der bis bis zur Endfälligkeit der 2020 Wandelanleihe anfallenden Kapital- und Zinszahlungen, auf ein Treuhandkonto zu Gunsten der Inhaber der 2020 Wandelanleihe zu hinterlegen. Die Platzierung der Anleihe soll heute beginnen.
Über die SGL Carbon
SGL Carbon ist ein technologiebasiertes und weltweit führendes Unternehmen bei der Entwicklung und Herstellung von kohlenstoffbasierten Lösungen. Ihre hochwertigen Materialien und Produkte aus Spezialgraphit und Verbundwerkstoffen kommen in zukunftsbestimmenden Industriebranchen zum Einsatz: Automobil, Luft- und Raumfahrt, Solar- und Windenergie, Halbleitertechnik und LED sowie bei der Herstellung von Lithium-Ionen-Batterien und anderen Energiespeichersystemen. Darüber hinaus entwickelt SGL Carbon Lösungen für die Bereiche Chemie und industrielle Anwendungen.
Im Jahr 2018 erzielte SGL Carbon einen Umsatz von rund einer Milliarde Euro. Zum 31. Dezember 2018 beschäftigte das Unternehmen weltweit an 33 Standorten in Europa, Nordamerika und Asien rund 5.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Materialien, Produkte und Lösungen der SGL Carbon sind in die großen Zukunftsthemen eingebunden: nachhaltige Mobilität, neue Energien, und branchenübergreifende Digitalisierung. Weiterentwicklungen in diesen Bereichen erfordern intelligentere, effizientere, vernetzte und nachhaltige Lösungen. Hier setzt die unternehmerische Vision der SGL Carbon an: einen Beitrag zu einer smarteren Welt zu leisten.
Weitere Informationen zur SGL Carbon sind unter www.sglcarbon.com/presse zu finden.
Disclaimer:
Die Anleihe wird im Rahmen einer Privatplatzierung ausschließlich non-U.S. Personen im Sinne der Regulation S des U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der „Securities Act“) angeboten, vorbehaltlich vorherrschender Markt- und sonstiger Bedingungen. Die Anleihe wurde nicht unter dem Securities Act oder nach den Wertpapiergesetzen anderer Rechtsordnungen registriert und darf in den USA nur nach einer Registrierung oder gemäß einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des Securities Act und anderer anwendbarer Wertpapiergesetze angeboten oder verkauft werden. Diese Pressemitteilung dient nur Informationszwecken und stellt kein Angebot zum Verkauf und keine Aufforderung zum Kauf der Anleihe dar. Weiterhin stellt diese Pressemitteilung kein Angebot, keine Aufforderung und keinen Verkauf in einer Jurisdiktion oder gegenüber Personen dar, in der oder gegenüber denen dies gesetzeswidrig wäre.
Diese Mitteilung stellt unter keinen Umständen ein öffentliches Angebot oder eine Aufforderung an die Öffentlichkeit im Zusammenhang mit einem Angebot im Sinne der Richtlinie 2003/71/EG, soweit sie von den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (der „EWR“) umgesetzt wurde (die „Prospektrichtlinie“) dar. Das Angebot und der Verkauf der Anleihe werden gemäß einer Ausnahme unter der Prospektrichtlinie von der Anforderung zur Erstellung eines Wertpapierprospektes für das Angebot von Wertpapieren durchgeführt.
Der Hersteller-Zielmarkt (MIFID-II-Produkt-Governance) sind nur geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden (alle Vertriebskanäle).
Ein PRIIPs Key Information Document (KID) wurde nicht erstellt, da das Angebot sich nicht an Kleinanleger im EWR richtet.
Im Vereinigten Königreich wird diese Bekanntmachung nur an (a) Personen gerichtet, die über professionelle Erfahrungen in Angelegenheiten im Zusammenhang mit Anlagen verfügen und unter die Definition von "investment professionals" in Artikel 19 Absatz 5 des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005, in der jeweils gültigen Fassung (die „Order“), fallen; (b) vermögende Unternehmen und andere Personen, denen sie nach Artikel 49 Absatz 2 Buchstaben a bis d des Acts anderweitig rechtmäßig mitgeteilt werden können; oder (c) Personen, an die eine Einladung oder ein Anreiz zur Ausübung einer Investitionstätigkeit (im Sinne von Abschnitt 21 des Financial Services and Markets Act 2000) im Zusammenhang mit der Ausgabe oder dem Verkauf von Wertpapieren anderweitig rechtmäßig übermittelt oder kommuniziert werden (alle diese Personen zusammen werden als "relevante Personen" bezeichnet). Die Anlagen, auf die sich diese Mitteilung bezieht, stehen nur bestimmten Personen zur Verfügung, und jede Einladung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung, solche Anlagen zu zeichnen, zu kaufen oder auf andere Weise zu erwerben, steht nur relevanten Personen zur Verfügung. Jede Person, die keine relevante Person ist, sollte sich nicht auf diese Ankündigung oder ihre Inhalte stützen. Personen, die diese Mitteilung verbreiten, müssen sich davon überzeugen, dass dies rechtmäßig ist. Die Verbreitung dieser Mitteilung kann per Gesetz verboten sein. Personen, die in den Besitz dieser Mitteilung gelangen, sollten sich über solche Einschränkungen informieren und diese beachten. Die Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die Gesetze einer Rechtsordnung darstellen.